Anzeige einer Geburt

Anzeige einer Geburt

Nur nach Terminvereinbarung
 
 Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile sofern der Wohnsitz im Ausland
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig

  • Frühauf Eva (Leitung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen)
  • Dunzinger Lisa (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)
  • Frauengruber Veronika (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)
  • Ornetsmüller Heidi (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)