Information zur neuen Wasserleitungsordnung 01.01.2024

Wasser

Die Stadtgemeinde Grieskirchen musste ihre Wasserleitungsordnung, wegen gesetzlicher Vorgaben des Landes Oberösterreich anpassen.

Seit dem 1.1.2024 muss der Eigentümer eines Hauses die Kosten für die Anschlussleitung tragen. Dazu gehören die Kosten für die Herstellung, Instandhaltung, Erneuerung oder Auflassung der Wasserleitung und sämtlicher dazugehöriger Einrichtungen. Auch die Kosten für die Wiederherstellung von bestehenden Anlagen, die im Zuge der Anschlusserrichtung beeinträchtigt wurden, muss der Eigentümer zahlen. Die Veranlassung der Herstellung der Wasserleitung obliegt dem Eigentümer.

Der Wasserverband Grieskirchen und Umgebung ist für die Herstellung und Instandhaltung der Anschlussleitung zuständig. Er stellt die Kosten anschließend dem Eigentümer des anzuschließenden oder angeschlossenen Objektes in Rechnung. Die einzelnen Leistungen können über die Homepage des Wasserverbands (www.wvgrieskirchen.at) abgerufen werden.

Die Wasserleitungsordnung gilt für alle Anschlüsse in der Stadt Grieskirchen. Sie gilt auch für bestehende Anschlüsse. Deshalb sollten Eigentümer von Objekten klären, ob ihre Gebäudeversicherung auch die Wasserleitung einschließt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Wasserverband Grieskirchen und Umgebung.

14.05.2024