Oö. Hundehaltegesetz 2024 – Neue Bestimmungen

Oö. Hundehaltegesetz 2024 – neue Bestimmungen

Mit 01.12.2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft. Im Vordergrund steht dabei die Sicherheit für Mensch und Tier sowie ein rücksichtsvolles Miteinander. Bitte informieren Sie sich über neuen Regeln.

So wie bisher ist vor der Anschaffung des Hundes ein Sachkunde-Kurs zu absolvieren. Die Anmeldung muss innerhalb von fünf Werktagen erfolgen, sobald der Hund älter als 12 Wochen ist. Für die Anmeldung sind neben dem Sachkunde-Nachweis eine Haftpflichtversicherungs-Bestätigung und eine Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank vorzulegen. 

Neu 

Hunde, die ab dem 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreicht haben (tierärztliche Bestätigung erforderlich), haben eine Alltagstauglichkeitsprüfung abzulegen. 

Eine Alltagstauglichkeitsprüfung haben auch spezielle Rassen (Bullterrier, American Stafford-shire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen untereinander) - unabhängig von Größe und Gewicht - zu erbringen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Oö. https://hundehaltung-ooe.at/.  Nähere Auskünfte erhalten Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses Grieskirchen.

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22.11.2024