Ab 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko gemäß § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV). Dies erfolgt aufgrund der steigenden Geflügelpest-Fälle in Europa und vereinzelter HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Österreich.
Wichtige Maßnahmen für GeflügelhalterInnen:
- Enten und Gänse strikt von anderem Geflügel trennen.
- Geflügel vor Wildvögeln schützen (Netze, Dächer, Unterstände).
- Kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden.
- Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sorgfältig reinigen und desinfizieren.
Auffälligkeiten unverzüglich melden:
Futter- oder Wasseraufnahme sinkt > 20 %
Eierproduktion sinkt > 5 % über 2 Tage
Mortalität > 3 % innerhalb einer Woche
Der Fund toter Wasser- oder Greifvögel ist sofort der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zu melden.
Die Einhaltung der Maßnahmen ist dringend notwendig, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
PDF-Datei:
ESV-2023-159468_20_Kundmachung_zur_Festlegung_eines_HPAI-Risikogebietes_2_.pdf herunterladen (0.49 MB)
Brief_intern_extern_BH-GR_-_Für_den_Bezirkshauptmann_Grieskirchen[11].pdf herunterladen (0.23 MB)