Altenehrungen

In der Gemeinde ansässige Personen werden vom Stadtamt mit Vollendung des 80., 85. 90. und 95. Lebensjahres und ab der Vollendung des 100. Lebensjahres jährlich geehrt. Die Ehrung erfolgt durch eine Gemeindedelegation, wobei ein Geschenkkorb überreicht wird.
Außerdem werden auch Ehejubilare der Goldenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit, Juwelen- und Kronjuwelenhochzeit geehrt.