Altenhilfe

Mobile Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Hauskrankenpflege
Rotes Kreuz, Bezirksstelle Grieskirchen Tel. +43 7248 62243-21
Die Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.

Mobile Hilfe und Betreuung
Rotes Kreuz, Tel. +43 7248 62243-21
Caritas, Tel. +43 676 87762591
Familienhilfe, Tel. +43 724861895

Haushaltsservice 
Hilfswerk Grieskirchen, Tel. +43 664 807651306

Kurzzeitpflege
Bezirksaltenheim Grieskirchen, Tel. +43 7248 62742
Um frühzeitige Anmeldung im Altenheim wird gebeten.
Kosten: Der Tagessatz ist abhängig von der Pflegestufe bzw. vom Pflegegeldbezug.

Essen auf Rädern
Stadtgebiet Grieskirchen
Peter Neuwirth | +43 664 5071550peter.neuwirth@ctk.at

Pflegegeld

Zweck des Pflegegeldes ist, dem Pflegebedürftigen die Finanzierung seiner Betreuung und Pflege teilweise abzudecken. Das Pflegegeld muss für die erforderliche Betreuung und Pflege verwendet werden.
Ansuchen: Das Ansuchen ist bei den Pensionsversicherungsträgern zu stellen. Anträge liegen im Bürgerbüro, Zi. 1, auf.
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch einen Sachverständigen der pensionsauszahlenden Stelle. Bei Änderung der Pflegebedürftigkeit ist eine neuerliche Einstufung notwendig. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ruht das Pflegegeld. Bei einem Heimaufenthalt wird das Pflegegeld zur Bezahlung des Pflegeaufwandes herangezogen.