Baby-Begrüßungsaktion

Alle in Grieskirchen wohnhaften Mütter erhalten bei Zutreffen der nachstehenden Bedingungen anlässlich der Geburt des ersten Kindes eine Zuwendung in der Höhe von € 100,00-- in Form von „Trattnachtalern“ .


Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und der Auszahlung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Grieskirchen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und darf von einer anderen Gemeinde keine ähnliche Zuwendung erhalten. Auch muss das Kind mit Hauptwohnsitz in Grieskirchen gemeldet sein.
 
Die „Trattnachtaler“ können in allen Grieskirchner Fachgeschäften, die diese Gutscheinmünzen entgegennehmen, eingelöst werden.

 
 
 

 

Zuständig

  • Glasner Gerlinde (Leitung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen sowie Amtsleiter-Stv.)