Baubewilligungsverfahren

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren:
Im Baubewilligungsverfahren (soweit eine Baubewilligung erforderlich ist) ist die mündliche Bauverhandlung (auf der Baustelle) nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauwerber den (von einem befugten Planverfasser erstellten) Bauplan mit den Nachbarn bereits eingehend besprochen hat und die Nachbarn ihr Einverständnis mit der Bauführung auf dem Bauplan schriftlich bestätigen. Wird ein derartiger Bauplan der Baubehörde mit dem Bauansuchen vorgelegt, so kann die Baubehörde den Baubewilligungsbescheid gleichsam vom "Grünen Tisch" aus erlassen. Die langwierige Ausschreibung einer Bauverhandlung mit entsprechenden Wartezeiten erübrigt sich daher. Dieses verkürzte Verfahren ist überall möglich, auch dort, wo es beispielsweise keinen rechtswirksamen Bebauungsplan gibt. Der Bauwerber hat es also in der Hand, entweder das bisherige Baubewilligungsverfahren zu beantragen oder sich durch die Nachbarzustimmung das vereinfachte Verfahren zu verschaffen.
Beispiel für den Bau eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses
Welche Möglichkeiten hat der Bauherr, um (schneller) zur Baubewilligung zu kommen?
Normales Baubewilligungsverfahren wie bisher:
Bauansuchen mit Bauplan - Vorprüfung - Bauverhandlung - Baubewilligungsbescheid. Dauer des Bewilligungsverfahrens: ca. 3 Monate.
Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren:
Bauansuchen mit Einverständniserklärung der Nachbarn auf dem Bauplan - Vorprüfung - Baubewilligungsbescheid. Dauer des Bewilligungsverfahrens: ca. 6 Wochen.
"Baufreistellung"
Bauansuchen mit Einverständniserklärung der Nachbarn. Rechtskräftiger Bebauungsplan. Bestätigung des Planverfassers, dass das Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan und den Bauvorschriften übereinstimmt. Bestätigung der Bauüberwachung durch Bauführer oder Sachverständigen. Dauer dieses Verfahrens: höchstens 8 Wochen.
Nach Baufertigstellung in allen Verfahren:
Baufertigstellungsanzeige.
"Wildwest" am Bau?
 Zu einem "wilden" Bauen soll und darf es aber auch durch die vorgesehene Zurücknahme der Bauvorschriften nicht kommen: Die Baubehörde hat nach wie vor die Möglichkeit, unangemeldet auf der Baustelle zu erscheinen und im Rahmen ihrer Bauüberwachung die Ordnungsmäßigkeit einer Bauführung zu überprüfen.