Ehe / Eingetragene Partnerschaft (EP)

Eheschließungen / Eingetragene Partnerschaften und Ermittlungen der Ehefähigkeit (Aufgebot) / Ermittlungen der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, sind unabhängig vom Wohnsitz bei jedem Standesamt in Österreich möglich. Am sinnvollsten daher gleich bei jenem Standesamt, bei dem die Trauung/Verpartnerung stattfindet.

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit/EP ist nur begrenzt gültig, weshalb die Anmeldung frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Hochzeitstermin möglich ist. Eine Reservierung Ihres gewünschten Trauungstermins/Termin für EP ist jedoch bereits früher möglich. 

Eine Ehe kommt in Österreich rechtsgültig nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat (§ 15 EheG). Andere Eheschließungsformen (z.B. rituelle, konsularische usw.) führen in Österreich zu keiner rechtsgültigen Ehe. Die Voraussetzungen der Eheschließung (§ 17 IPRG) sind für jeden Verlobten nach seinem Personalstatut (= grundsätzlich das Recht des Staats, dem die Person angehört) zu beurteilen. 

Eine eingetragene Partnerschaft kommt in Österreich rechtsgültig nur zustande, wenn die Verpartnerung bei der zuständigen Personenstandsbehörde stattgefunden hat (§ 6 EPG). Andere Formen der eingetragenen Partnerschaft  (z.B. rituelle, konsularische usw.) führen in Österreich zu keiner rechtsgültigen eingetragenen Partnerschaft. Die Voraussetzungen und die Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft (§ 27a IPRG) richten sich nach dem Recht des Staats in dem die eingetragene Partnerschaft begründet wurde. In Österreich daher immer nach österreichischem Recht. Wenn aber ein fremder Staat eine eingetragene Partnerschaft im Sinne der österreichischen Bestimmungen nicht kennt bzw. zulässt, dann gilt eine Person aus einem fremden Staat zwar in Österreich als verpartnert, jedoch nicht im Heimatstaat.

Weiterführende Informationen Ehe:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat.html

Weiterführende Informationen Eingetragene Partnerschaft:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/eingetragene_partnerschaft.html


Was passiert beim Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit?

  • Bestimmung der Namensführung
  • Besprechung des Ablaufs der Zeremonie
  • Feststellung der Ehefähigkeit / der Fähigkeit eine EP begründen zu können
  • Bezahlung der Gebühren

 

Welche Unterlagen benötigen Sie dazu?

  • aktuelle Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder bei Fremden Reisepass / Personalausweis
  • gegebenenfalls Urkunden der letzten Ehe oder Eingetragene Partnerschaft und Nachweis über deren Auflösung (Gerichtsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade oder Standesbezeichnungen
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (wenn der Wohnsitz nicht in Österreich liegt)
  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Personen mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, sowie eine Bestätigung über den Familienstand (je nach Herkunftsland Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis).
  • Fremdsprachige Dokumente müssen, je nach Herkunftsland, mit den entsprechenden Beglaubigungen versehen und in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
  • Spricht einer der Verlobten nicht ausreichend Deutsch, ist sowohl für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit als auch für die Eheschließung selbst ein Dolmetscher erfrderlich, der mit den Verlobten in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen darf.

Sobald eine Auslandsberührung vorliegt, empfiehlt sich ein Vorgespräch beim Standesamt zur Klärung, welche Dokumente konkret erforderlich sind, um Ihnen unnotige Wege und damit verbundene Kosten zu ersparen.

   

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen
Leiterin: Gerlinde Glasner

4710 Grieskirchen, Uferstraße 14
standesamt@grieskirchen.at

Tel.: 07248/62255-61   |   07248/62255-62 | 07248/62255-63
Fax: 07248/62255-64


www.grieskirchen.at/standesamtsverband


Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 07.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr

 

Zuständig

  • Frauengruber Veronika (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)
  • Frühauf Eva (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)
  • Ornetsmüller Heidi (Sachbearbeiterin Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Grieskirchen)
  • Glasner Gerlinde (Leitung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen sowie Amtsleiter-Stv.)