Kommunalsteuer

Kommunalsteuer
3% der Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage: Unter anderem die monatliche Bruttolohnsumme, die an Arbeitnehmer/innen einer im Inland gelegenen Betriebsstätte gewährt wird sowie die monatlichen Bezüge bzw. Vergünstigungen an Geschäftsführer/innen.

Steuererklärung: bis zum 31. März des Folgejahres bzw. bei Betriebsende innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe.

 

Zuständig