Schädling "Buchsbaumzünsler"

Sachgerechte Behandlung und Entsorgung von durch den Buchsbaumzünsler stark geschädigte oder vernichtete Buchsbäume 

Unbenannt 
Die ausgewachsen drei bis fünf Zentimeter langen Raupen
 sind hellgrün mit schwarz-weißen Streifen am Rücken und
 weißen Borsten. Auffällig ist auch die schwarze Kopfkapsel

 

Auf Grund vermehrter Anfragen von Grieskirchner Bürgerinnen und Bürger betreffend die richtige Behandlung und Entsorgung schädlingsbefallener Buchsbäume dürfen wir folgendes mitteilen:
 

In Oberösterreich gilt die Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung 2012
(LGBl.Nr. 26/2012) 

Diese Verordnung gestattet das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen biogenen Materialien außerhalb von Anlagen, mitunter auch Buchsbaumgewächse. Das Verbrennen von biogenen Materialien ist spätestens zwei Werktage vor der Durchführung der Gemeinde, in der das Verbrennen vorgesehen ist, unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person und der in Anspruch genommenen Grundstücke zu melden (Peter Neuwirth: 07248/622 55-15). Die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen nach § 4 der Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung 2012 sind dabei einzuhalten! 

Bei den schädlingsbefallenen, zu entsorgenden Buchsbäumen handelt es sich um biogenen Abfall. Diverse Fachzeitschriften und Fachliteratur warnen jedoch vor einer Kompostierung, da die für die gesicherte Vernichtung der Eier und Larven notwendige Temperatur nicht erreicht wird und damit der Kompost zur Brutstätte für neue Raupen und Schmetterlinge werden kann. Ebenso wird von der Verarbeitung in einer Biogasanlage abgeraten.

Eine Eigenkompostierung, eine Einbringung in die Biotonne oder die direkte Verbringung zu einer Kompostierungsanlage sollte daher jedenfalls unterbleiben. 

Als Alternative wird empfohlen, dass Kleinmengen in der Hausabfalltonne und größere Mengen in zusätzlichen Abfallsäcken über die Hausabfallsammlung entsorgt werden. Auch in unserer Gemeinde werden solche zusätzlichen Säcke angeboten (á € 7,39).

Wichtig ist, dass bei der Entfernung der Pflanze das gesamte pflanzliche und tierische Material so rasch wie möglich in eine Abfalltonne/einen Abfallsack eingebracht wird, um die Population des Buchsbaumzünslers unschädlich zu machen.

27.12.2020