Schülerbeihilfen

Die Stadtgemeinde Grieskirchen gewährt Beihilfen für Schüler berufsbildender mittlerer Schulen (z.B.Handels-, Fachschule) und höherer Schulen (z.B. Gymnasium, HAK, HTL).

Voraussetzungen:
Die Schülerin/der Schüler muss seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnhaft sein.
Das Pro-Kopf-Einkommen der Familie darf den Betrag von € 363,36 (ohne Familienbeihilfe) nicht übersteigen.
Unter gewissen Voraussetzungen, wie z.B. sehr guter Lernerfolg, Internatsaufenthalt, unversorgte Kinder des Familienerhalters etc. kann eine erhöhte Schülerbeihilfe gewährt werden.

Antragstellungen:
Ein formloses Ansuchen an das Stadtamt Grieskirchen und eine Zeugniskopie genügen.
Die Antragstellung ist jährlich von September bis Mitte November möglich.