Sozialmieteaktion

Jene Bürgerinnen und Bürger, welche ein geringes Einkommen haben und durch Mietzinsleistungen belastet sind, können eine Beihilfe aus der Sozialmieteaktion beantragen.

Voraussetzungen:
Die monatliche Mietzinsleistung muss höher sein als 15 % des Einkommens.
Als Einkommensgrenzen gelten die Richtsätze für Ausgleichszulagen.

Rentner und Pensionisten können auch dann ansuchen, wenn das Einkommen höher als der ASVG-Richtsatz ist und die Mietzinsleistung mehr als 15 % des Einkommens beträgt.
Bei der Berechnung werden die Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Die Mietzinsbeihilfe wird einmal jährlich ausbezahlt.
Antragstellung jährlich von September bis Mitte November erforderlich.