Aufbahrung Leichenhalle

Die Gebühr wird für die Aufbahrung eines Verstorbenen bis zur Beerdigung inkl. anschließender Reinigung der Leichenhalle, die durch die Gemeinde durchgeführt wird, eingehoben.

Die Benützungsentgelt pro Aufbahrung beträgt € 170,20

Die Verrechnung erfolgt über die Bestattung Neuwirth.