Bereitstellungsgebühr Wasser

Für die Bereitstellung des Wasserleitungsnetztes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke (nicht mit einem Hauptgebäude im Sinne des Oö. Bautechnikgesetztes) eine jährliche Wasserleitungsbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserleitung angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks höchstens jedoch für eine Grundstücksfläche von 4.000 m².


Die Bereitstellungsgebühr beträgt jährlich € 0,33  (inkl. 10% USt.), pro m2 der Grundstücksfläche.

Zuständig