Bereitstellungsgebühr Kanal

Für die Bereitstellung des Kanalnetztes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke (nicht mit einem Hauptgebäude im Sinne des Oö. Bautechnikgesetztes) eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks höchstens jedoch für eine Grundstücksfläche von 4.000 m2


Die Bereitstellungsgebühr beträgt jährlich € 0,53  (inkl. 10% USt.), pro m2 der Grundstücksfläche.

Zuständig