Erhaltungsbeitrag Wasser und Kanal

Für Grundstückstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet ein Erhaltungsbeitrag nach dem Oö. Raumordnungsgesetz eingehoben.


Der Erhaltungsbeitrag für die Aufschließung durch eine Wasserversorgungsanlage beträgt € 0,30 pro m² der Grundstücksfläche.

Der Erhaltungsbeitrag für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage beträgt € 0,66 pro m² der Grundstücksfläche.


Zuständig