Freizeitwohnungspauschale

Für das Jahr 2022 beträgt die Freizeitwohnungspauschale, welche eine Landesabgabe ist: bis 50 m² € 73,08, über 50m² Nutzfläche € 109,62.

Für das Jahr 2023 beträgt die Freizeitwohnungspauschale bis 50 m² Nutzfläche € 80,28, über 50 m² Nutzfläche € 120,42.

Für das Jahr 2024 beträgt die Freizeitwohnungspauschale, welche eine Landesabgabe ist: bis 50 m² € 86,40, über 50 m² Nutzfläche € 129,60.

Ein Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale wird in Grieskirchen nicht eingehoben (Gemeindeabgabe).

Formular_Erklärung_zur_Freizeitwohnungspauschale_2024.pdf (0.03 MB)

Formular_Erklärung_zur_Freizeitwohnungspauschale_2023.pdf (0.04 MB)

Formular_Erklärung_zur_Freizeitwohnungspauschale_2022[1].pdf herunterladen (0.12 MB)

Formular_Erklärung_zur_Freizeitwohnungspauschale_2019_-_2021.pdf herunterladen (0.07 MB)


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