Bau- und Feuerpolizei

Feuerpolizeiliche Überprüfungsintervalle:

  • Objekte der Risikogruppe in einem Intervall von drei Jahren oder fünf Jahren
  • Objekte der Nicht-Risikogruppe in einem Intervall von zehn Jahren
  • Kleinhausbauten und Nebengebäude in einem Intervall von zwanzig Jahren


Zuständig