Sozialmieteaktion

Jene Bürgerinnen und Bürger, welche ein geringes Einkommen haben und durch Mietzinsleistungen belastet sind, können eine Beihilfe aus der Sozialmieteaktion beantragen.

Voraussetzungen:
Die monatliche Mietzinsleistung muss höher sein als 15 % des Einkommens.
Als Einkommensgrenzen gelten die Richtsätze für Ausgleichszulagen.

Rentner und Pensionisten können auch dann ansuchen, wenn das Einkommen höher als der ASVG-Richtsatz ist und die Mietzinsleistung mehr als 15 % des Einkommens beträgt.
Bei der Berechnung werden die Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Die Mietzinsbeihilfe wird einmal jährlich ausbezahlt.
Antragstellung jährlich von September bis Mitte November erforderlich.

Zuständig